ich sehe nicht, dass Menschen wegen Ausübung ihrer Religion oder wegen Kritik an der Religionsausübung anderer in Europa und vor allem in Deutschland verfolgt würden.
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Da Sie Ihre Frage mit dem Ziel stellen, einen Artikel in einer juristischen Fachzeitschrift zu schreiben, empfiehlt es sich, sich mit dieser direkt an meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zu wenden
Unser demokratischer Rechtsstaat hält alle notwendigen Mittel bereit, um sich gegen Individual- und Kollektivbeleidigung und auch gegen Volksverhetzung zu wehren. Deshalb wollen wir §166 StGB streichen.
Planungen dieser Art sind mir nicht bekannt.
Es braucht international mehr Schutz für Plattformen wie Wikileaks, für Whistleblower*innen und Journalist*innen und nicht weniger.
Eidesstaatliche Versicherungen (§ 294 I ZPO) werden als Beweismittel vom jeweils zuständigen Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme gewürdigt.