
Darüber hinaus haben wir schon 2023 das Blutspendeverbot für queere Männer und trans*-Personen aufgehoben. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen bei der Blutspende keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein.
Darüber hinaus haben wir schon 2023 das Blutspendeverbot für queere Männer und trans*-Personen aufgehoben. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen bei der Blutspende keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein.
Derzeit befinden wir uns in Gesprächen zu Änderungen verkehrsrechtlicher Regelungen in Verbindung mit dem CanG.
Derzeit liegt der Grenzwert bei 1,0 ng/ml Blutserum, eine Anpassung des Grenzwerts ist bisher noch nicht erfolgt, dies bedarf eines Gesetzesverfahrens, das wir zeitnah anstreben. Weitere Regelungen gerade zu diesem Thema werden wir darüber hinaus prüfen.
Das ändert aber nichts daran, dass Deutschland kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat. Dieses zeigt sich strukturell vor allem daran, dass die Sozialquote in Deutschland besonders hoch ist im OECD-Vergleich.
Wir lassen derzeit alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.