Frage von Siegfried S. • 27.07.2024

Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Da es sich um eine Ausnahmeregelung handeln würde, kann dafür kein Bundesgesetz geändert werden. Ausnahmefälle werden nicht in Bundesgesetzen aufgenommen. Als Ausnahmeregelungen sind im Gesetz nur für Notstände, wie zum Beispiel Terrorismus oder Katastrophenfälle vorgesehen.
Die Einbürgerung nach bis zu 3 Jahren ist tatsächlich an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Auch wenn ich den Ansatz eines „Bonussystems anstelle von Minderungen“ gut nachvollziehen kann, ist dieser nicht mit den zentralen Elementen unseres Sozialstaates vereinbar.
Ob und inwieweit die Ampel das Thema Tierschutz insgesamt anpackt, muss angesichts der aktuellen Bemühungen bezweifelt werden.
Danke für Ihre Frage. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür entsprechende Regelungen vor.