(...) Wir Grüne im Bundestag werden die Bundesregierung deshalb weiterhin auf diesen Missstand aufmerksam machen. Dafür hat meine Fraktion Anfang des Jahres einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung nicht nur auffordern, das Miet- und Wohneigentumsrecht endlich zu überarbeiten, sondern auch die anderen Handbremsen bei der Elektromobilität zu lösen. (...)
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(...) ich lehne einer deutschen Beteiligung an der von den USA geplanten Mission vor der iranischen Küste ab. Ich halte die aktuelle Iran-Politik der USA (und natürlich nicht nur die) für überdenkenswert, denn sie wird meiner Meinung nach nicht zu einer Deeskalation der Lage beitragen. Zur Deeskalation beitragen können vertrauensvolle Gespräche. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, in dessen Ermessensspielraum es liegt, ob es die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde begründet, besteht meiner Meinung nach keinerlei Veranlassung für Misstrauen. Die vorher bestehende Pflicht des Gerichts, auf den maßgeblich rechtlichen Gesichtspunkt bei einer Nichtannahme hinzuweisen, wurde vom Gesetzgeber aufgegeben, da die Zahl der Verfassungsbeschwerden stark angestiegen war. (...)
(...) Zunächst muss ich Ihnen widersprechen: Entgegen Ihrer in der Frage vom 29.7.2019 gemachten Darstellung war die von Ihnen genannte Petition nicht beim Bundestag anhängig, sondern schon seit dem 17.4.2018 mangels erreichten Quorums beendet. (...)
(...) Nur rund 3 % der Verfassungsbeschwerden sind überhaupt erfolgreich. Angesichts der immer noch steigenden Eingangszahlen beim Bundesverfassungsgericht würde eine Begründungspflicht bei Nichtannahmen nicht zu einer Stärkung, sondern einer Schwächung des Gerichts führen. Die Beweggründe des Gesetzgebers damals von einer Begründung der Nichtannahme durch das Bundesverfassungsgericht abzusehen, verfangen also auch heute noch. (...)
(...) Nur auf den ersten Blick scheint die Forderung nach einer Begründungspflicht die Bürgerrechte und damit den Rechtsstaat zu stärken. Schaut man genauer hin, kann das aber als gut getarnter Angriff auf den demokratischen Verfassungsstaat dienen. (...)