Antwort 19.07.2021 von Jürgen Trittin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Einschränkung von Grundrechten darf in unserer Demokratie nur das allerletzte Mittel zur Gefahrenabwehr sein und muss eine absolute Notfallregelung bleiben.
Die Einschränkung von Grundrechten darf in unserer Demokratie nur das allerletzte Mittel zur Gefahrenabwehr sein und muss eine absolute Notfallregelung bleiben.
(...) Wenn von Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten kein Risiko mehr ausgeht, lassen sich für sie keine grundlegenden Freiheitseingriffe mehr begründen. (...)
das Regierungsprogramm wurde in beiden Parteien zuständigkeitshalber von den beiden Vorständen beschlossen.
(...) Verfassungsgemäß obliegt den Ländern die Ausgestaltung der Bildungspolitik und Anerkennung von Abschlüssen (...)