Mütter und Väter können 24 Monate Elternzeit im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beanspruchen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes.
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Antwort 17.09.2024 von Catherina Pieroth-Manelli BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 12.09.2024 von Katrin Schmidberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als erste in der Familie habe ich nicht nur Abitur gemacht, sondern auch 2011 einen Bachelor in Sozialwissenschaften erfolgreich abgeschlossen.
Antwort 21.05.2025 von Gunnar N. Lindemann AfD
Zwangsgebühren abschaffen
Antwort 11.09.2024 von Manuela Schmidt Die Linke
Bei Bezirksthemen ist für mich als Ihre Abgeordnete in der Regel die Zusammenarbeit mit der BVV entscheidend. Die Verordneten können überprüfen, ob und wo das Bezirksamt bereits aktiv geworden ist und ggf. Beschlüsse darüber fällen, wo noch nachgebessert werden muss. Ihr Anliegen fällt genau in diese Kategorie.
Antwort ausstehend von Iris Spranger SPD
Antwort 12.09.2024 von Stefan Ziller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich habe ihr konkretes Anliegen daher an die Kolleg*innen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Marzahn-Hellersdorf weitergeleitet.