Antwort 08.01.2026 von Joachim Herrmann CSU
Die Thematik in all ihren Facetten ist komplex.
Die Thematik in all ihren Facetten ist komplex.
Die Zuständigkeit liegt bei der EU.
Die Chancen, das Ministerialschreiben von 1953 zur Verhinderung von Schwarzbauten politisch neu aufzugreifen und in ein modernes Instrument – etwa einen verbindlichen, standardisierten Prüfkatalog – zu überführen, sind aus grüner Sicht grundsätzlich gut, wenn man zwei Ebenen zusammendenkt: das damals eingeforderte konsequente bauaufsichtliche Einschreiten und die heute gefestigte Rechtsprechung des BayVGH zum „aliud“ als anderem, von der Genehmigung nicht mehr gedeckten Bauvorhaben
Die Entscheidung trifft die untere Bauaufsichtsbehörde.