Antwort 04.02.2025 von Christian Bernreiter CSU
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.
Sie haben Recht: Die Beteiligung an den Europawahlen ist geringer als an allen anderen Wahlen.
Klar ist, dass wir diesen Dienst möglichst attraktiv ausgestalten müssen.
Grundsätzlich halte ich persönlich die "Riesterrente" für handwerklich schlecht gemacht, vielfach nicht zielführend reformiert und im Grundsatz für unrentabel.