Portrait von Joachim Herrmann
Joachim Herrmann
CSU
97 %
71 / 73 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Jochen T. •

Warum unternimmt die CSU nahezu nichts gegen das staatlich legitimierte Abzocksystem MPU und das ein faires und transparentes Verfahren sowie eine echte unabhängige Aufsichtsbehörde existiert?

Es werden Verfahrenstricks genutzt um Bürger zu diskriminieren und auszunehmen, So wird der Wert herabgesetzt in Vor Ort Blutentnahme und keine Rechnung getragen, da Zeitverzug von 1 Std. fehlt. (Schwerpunktkontrollen)
Bei zahlreichen Verfahrenabläufen wird die Frist von 15 Jahren erneut beginnen gelassen, die Kosten für MPU sind ungedeckelt und werden laufend erhöht. Das Konstrukt Tüv ist ziemlich intransparent , sprich Wer hält die Aktien und profitiert konkret.Hat der Tüv Verband Politiker bestochen? https://www.sueddeutsche.de/bayern/alfred-sauter-tuev-sued-maskenaffaere-csu-corona-1.5635945
Behörden halten sich weiterhin nicht an das Cannabisgesetz mit 3,5NG:https://www.anwalt.de/rechtstipps/cannabis-und-fuehrerschein-der-neue-13a-fev-missbrauch-und-die-bedeutung-des-konsummusters-238515.html
Abzocke ist systematisch:https://www.ardmediathek.de/video/reschke-fernsehen/teure-idiotentests-das-geschaeft-mit-der-mpu/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLm5kci5kZS80ODY3XzIwMjQtMDItMjItMjMtMzU

Portrait von Joachim Herrmann
Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 20. Januar 2026. Zu Ihrem Anliegen, welche Wege für eine Reform der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) beschritten werden können, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Anordnung und Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) richtet sich nach den bundesrechtlichen Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) vom 27. Januar 2014 (VkBl. S. 110) in der Fassung vom 17. Februar 2021 (VkBl. S. 198) sowie den ergänzenden Beurteilungskriterien („Urteilsbildung in der Fahreignung – Beurteilungskriterien – 4. Auflage“). Diese enthalten u. a. detaillierte Vorgaben zu diagnostischen Verfahren, Gesprächsführung und psychologischen Kriterien. Die Untersuchungen dürfen nur nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen vorgenommen werden (Anlage 4a Nr. 1c) zu § 11 Abs. 5 FeV).

Sinn und Zweck der MPU ist die standardisierte fachliche Klärung von bestimmten Eignungszweifeln im Sinne des § 2 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und damit der Schutz der Allgemeinheit vor Gefährdungen durch ungeeignete Kraftfahrzeugführer. Sie dient also der Sicherstellung der allgemeinen Verkehrssicherheit.

Die Durchführung der Begutachtung obliegt den amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF). Diese unterliegen einem strengen Anerkennungsverfahren (§ 66 FeV) sowie einer fortlaufenden fachlichen Überwachung durch die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) (§ 72 FeV). Um die hohen qualitativen Anforderungen an die Erstellung von medizinisch-psychologischen Gutachten sowie deren Aktualität nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft zu gewährleisten, unterliegen alle Gutachter einer Begutachtungsstelle für Fahreignung neben hohen Anforderungen an die medizinische bzw. psychologische Qualifizierung (Abs. 2 Nr. 2 der Anlage 14 zu § 66 Abs. 2 FeV) beispielsweise einer Pflicht zur jährlichen Weiterbildung (Abs. 2 Nr. 3 der Anlage 14 zu § 66 Abs. 2 FeV). Darüber hinaus muss etwa die Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte von einer geeigneten unabhängigen Stelle bestätigt worden sein (Abs. 2 Nr. 7 der Anlage 14 zu § 66 Abs. 2 FeV). Die Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen damit einer stetigen Überprüfung durch behördliche Anerkennung, fachlicher Aufsicht und Qualitätssicherung.

Die Begutachtungsstellen sind wie dargestellt verpflichtet, Untersuchungen nach anerkannten wissenschaftlichen Standards und mit der gebotenen Fairness durchzuführen. Bei Hinweisen auf unsachliches Verhalten von Gutachtern besteht die Möglichkeit, entsprechende Beschwerdeverfahren einzuleiten. Hierfür wenden Sie sich am besten unmittelbar an die Begutachtungsstelle, die die Begutachtung durchgeführt hat bzw. an deren Träger. Ebenso können Sie darüber die in Ihrem Bundesland zuständige Anerkennungsbehörde informieren. Kritik und Anregungen können Sie jederzeit auch an die BASt richten, die die Träger der Begutachtungsstellen für Fahreigung begutachtet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen den aktuellen fahrerlaubnisrechtlichen Sachstand näherbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Joachim Herrmann
Joachim Herrmann
CSU

Weitere Fragen an Joachim Herrmann