Warum ist Bayern so anti cannabis während ihr das Oktoberfest habt wo weit mehr konsumiert wird als Alkohol. Ich habe das persönliche Gefühl das sie als Partei und Bundesland rein nach Ideologie hande
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 21. Januar 2026.
Zunächst verwehre ich mich entschieden gegen den haltlosen Vorwurf einer ideologischen Politik. Die Bayerische Regierung und die Arbeit meines Ministeriums ist an Fakten ausgerichtet.
Unbestritten ist, dass Alkohol weltweit einer der führenden Risikofaktoren für gesundheitliche Beschwerden und vorzeitige Sterblichkeit ist. Gerade für junge Menschen birgt der Konsum von Alkohol besondere Gefahren und kann mit schwerwiegenden körperlichen, psychischen und sozialen Folgen einhergehen. Einen risikofreien Konsum von Alkohol gibt es medizinisch gesehen nicht. Dies wurde von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. in ihrem Ende 2024 veröffentlichten Positionspapier verdeutlicht.
Die Bayerische Staatsregierung setzt sich daher konsequent in allen Altersgruppen für einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang mit alkoholischen Getränken ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie der Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher und der Eindämmung des Rauschtrinkens. Zudem liefert der konsequente Vollzug bestehender rechtlicher Regelungen zur Einschränkung der Verfügbarkeit von Alkohol, die insbesondere das Jugendschutz- und Gaststättengesetz betreffen, einen wichtigen Beitrag zur Alkoholprävention in Bayern. Die Regelung im Jugendschutzgesetz (JuSchG), die Jugendlichen im Alter von 14 und 15 Jahren das Trinken bestimmter alkoholischer Getränke in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person erlaubt, steht im klaren Widerspruch zum Ziel eines konsequenten präventiven Jugend- und Gesundheitsschutzes. Passend dazu hat das Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens im Masterplan Prävention (https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/#toc_Masterplan_Pravention) als eine Maßnahme unter dem gesundheitlichen Ziel „Süchtigem Verhalten und seinen Folgen vorbeugen“ festgehalten. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2025 einer diesbezüglichen Initiative Bayerns eine Entschließung zur Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des begleiteten Trinkens mehrheitlich gefasst. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens zu betreiben. Überdies besteht in Bayern ein umfassendes Angebot an Projekten und Maßnahmen im Bereich der Alkoholprävention, die das StMGP zum Teil bereits seit vielen Jahren unterstützt, bedarfsgerecht ausgebaut und weiterentwickelt hat. Die Staatsregierung hat beispielsweise im Jahr 2025 insgesamt gut acht Millionen Euro für Suchtpräventions- und Suchthilfeangebote zur Verfügung gestellt, davon über eine halbe Million Euro speziell für Präventionsmaßnahmen gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die bayerischen Alkoholpräventionsprojekte sind nachhaltig angelegt, evaluiert und solide finanziert. Sie beinhalten bedarfsgerechte Angebote für das gesamte Kindes- und Jugendalter. Diese Nachdrücklichkeit zahlt sich aus. Die verschiedenen Ansätze der Verhaltens- und Verhältnisprävention haben gerade bei dem legalen Suchtmittel Alkohol bereits maßgebliche Erfolge gezeigt. Die Drogenaffinitätsstudie 2023 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, mittlerweile Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit, BIÖG) berichtet, dass sich der Konsum von Alkohol in der Altersgruppe der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen in Deutschland im Zeitraum von 2004 bis 2023 deutlich reduziert hat. Auch der intensivere Alkoholkonsum, d. h. das Rauschtrinken ging langfristig zurück. Die Krankenkasse DAK-Gesundheit berichtet für das Jahr 2024 einen erneuten Tiefstand wegen Alkoholintoxikationen stationär behandelter Kinder und Jugendlichen in Bayern (https://www.dak.de/presse/landesthemen/bayern/kinder-und-jugendgesundheit/bayern-ruecklaeufiger-trend-beim-rauschtrinken-unter-jugendlichen_153750).
Die Bayerische Staatsregierung hat sich daher klar gegen diese Legalisierung von Cannabis positioniert. Gerade jetzt, da sich Erfolge langjähriger Präventionsarbeit zeigen, wird ohne Not ein weiteres Suchtmittel freigegeben und gerade für Kinder und Jugendliche hierdurch ein falsches Signal gesetzt. Gerne möchte ich Sie auf das Cannabis-Gutachten des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg (Effekte einer Cannabislegalisierung) hinweisen. Das Gutachten zeigt in seiner Analyse von über 160 Studien aus Ländern, in denen Cannabis für Genusszwecke freigegeben wurde, eindeutig, dass als Folge der Legalisierung vor allem eine langfristige Zunahme des Konsums von Cannabis bei Erwachsenen und insbesondere auch bei jungen Menschen begünstigt wird, einschließlich damit einhergehender vielfältiger Probleme.
Wir leben in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Hierzu gehört allerdings auch die Schutzpflicht des Staates gegenüber jedem Einzelnen. Die Gesundheit der Bevölkerung ist ein gesellschaftliches Gut. Dabei ist es die Aufgabe des Staates, die Gesellschaft und jeden einzelnen Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Gebrauchs von Suchtmitteln zu schützen. Hier wende ich mich konsequent gegen einen falsch verstandenen Liberalismus im Umgang mit Suchtmitteln, gegen die Aufweichung von rechtlichen Bestimmungen und Nachgiebigkeit gegenüber gesellschaftlichen Trends. Der nun im Rahmen der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) vorliegende erste Zwischenbericht vom September 2025 bestätigt mich in meiner Haltung. Denn aus dem Bericht gehen bedenkliche Tendenzen hervor, denen man durch konsequente Politik schnell begegnen muss. So ist es ein Warnsignal, wenn beispielsweise die Inanspruchnahme von Suchtberatungsangeboten bei Jugendlichen zurückgeht.
Eine Verharmlosung von Cannabis als normales Konsummittel darf keine Akzeptanz erfahren, denn für die Gesundheit gilt: Der beste Schutz ist, nicht zu konsumieren. Auch war im Rahmen des Zwischenberichts festzustellen, dass die tatsächliche Erntemenge aus privatem Eigenanbau, die im Gesetz vorgeschriebenen 50 Gramm teilweise deutlich überschreitet, aber Verstöße kaum geahndet werden. Dies ist aus bayerischer Sicht ein nicht vertretbarer Zustand.
Daher werde ich mich auch künftig entschieden gegen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken positionieren und setze mich im Rahmen der laufenden Evaluierung nachdrücklich dafür ein, dass die Cannabislegalisierung wieder vollständig rückgängig gemacht wird. Damit die Menschen in Bayern weiterhin sicher leben!“
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

