Antwort 07.02.2024 von Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Da das Cannabisgesetz ein Bundesgesetz ist, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrer speziellen Fragestellung an die zuständigen Bundestagsabgeordneten zu wenden
Da das Cannabisgesetz ein Bundesgesetz ist, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrer speziellen Fragestellung an die zuständigen Bundestagsabgeordneten zu wenden
Der Betrag in Höhe von 20.000 Euro (brutto) stellt einen Maximalbetrag dar, der circa 12.736 Euro netto entspricht. De Facto reichen aber bei der Besoldungsstufe A3, Stufe 2, 2 Kinder circa 6.462 Euro netto Hinzuverdienst, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.
Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Frage an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu wenden.