Frage von Ulrich O. • 27.12.2024

Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Tatsächlich handelt es sich in den von Ihnen aufgeworfen Konstellationen um Fälle, in denen bislang eine Ersterschließung, die die hierfür erforderlichen technischen Vorgaben erfüllt, noch nicht erfolgt ist, und für die noch zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit eine Abrechnung durch die Stadt bzw. Gemeinde erfolgt ist, mithin also noch keinerlei Kosten auf die Anlieger umgelegt wurden.
Bitte stellen Sie Ihre Frage an Herrn Alexander Radwan, MdB.
Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung sich auch in diesem Fall an Recht und Gesetz hält. Denn es gilt die Unabhängigkeit der Justiz. Und niemand darf in einem Rechtsstaat über dem Gesetz stehen.