Frage von Mercedes G. • 11.01.2024

Antwort ausstehend von Horst Arnold SPD
Das demokratiefeindliche Gedankengut verschwindet ja nicht mit dem Verbot einer demokratiefeindlichen Partei, zumal deren Anhänger inzwischen eine relevante Größe sind.
Es gibt gute Gründe, ein Verbotsverfahren genau abzuwägen
Es gilt, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall abzuwarten, um stichhaltiger und für ein denkbares Verbotsverfahren nach Art. 21 GG vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch rechtssicher die Aktivitäten der Partei und ihres Personals beurteilen zu können
Ich stimme Ihnen zu, dass ein Verbot geprüft werden muss