3) Rechtlich besteht die Möglichkeit, eine Partei zu verbieten - nämlich dann, wenn sie sich gegen die freiheitliche und demokratische Ordnung wendet. Das ist aber an sehr hohe Hürden geknüpft. Ich bin deshalb der Auffassung, dass man einen solchen Antrag dann stellen sollte, wenn man ihn für gut begründet und aussichtsreich erachtet. Am Ende sollte das jede und jeder für sich selbst beurteilen.
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Antwort 01.10.2024 von Daniel Lede Abal BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Dorothea Kliche-Behnke SPD
Antwort 26.09.2024 von Andreas Deuschle CDU
Trotz eines erneut deutlich erhöhten Fördervolumens kommt es auch in diesem Jahr in allen Förderlinien zu längeren Wartezeiten bei der Bewilligung.
Antwort 25.09.2024 von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Allerdings kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu stärken, weiten wir die Waffen- und Messerverbote im Land konsequent aus. Sobald der Bund die angekündigten Verschärfungen im Waffenrecht beschlossen hat, werden wir diese Spielräume nutzen: Wir werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Öffentlichen Personennahverkehr, an Bahnhöfen sowie an besonders kriminalitätsbelasteten Orten ein absolutes Messerverbot einführen.
Antwort ausstehend von Alena Trauschel FDP