Frage von Margit D. • 29.10.2021

Antwort ausstehend von Winfried Kretschmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist langjährige und allseits akzeptierte Praxis, dass Änderungen des Wahlrechts einvernehmlich mit allen demokratischen Parteien besprochen werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für kommunale Flächennutzungs- und Bebauungspläne sind durch Bundesrecht geregelt.
Die genehmigende Behörde trifft also eine Abwägungsentscheidung im Einzelfall.
Fangjagd mit Fallen, die töten, ist verboten. Ausnahmegenehmigung möglich, jedoch sehr aufwändig zu bekommen. Im LK HN momentan keine Totfangfalle registriert.