Das Sicherheitsinteresse aller rechtfertigt so gesehen eine genauere individuelle Prüfung. Ich verstehe aber, dass dies im Einzelfall frustrierend ist.
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Die MPU besteht aus mehreren Bausteinen, um sicherzustellen, dass eine psychologische sowie eine Suchterkrankung ausgeschlossen werden können.
Grundvoraussetzung im Bereich Alkohol ist das Vorliegen einer ausreichenden Änderung des Alkoholtrinkverhaltens oder gar ein dauerhafter Alkoholverzicht. D. h. die vollzogene Änderung im Umgang mit Alkohol muss stabil und motivational gefestigt sein.
Bei der MPU ist der Nachweis der Abstinenz häufig nicht zu vermeiden. Grund dafür ist, unter anderem, dass eine Suchtproblematik vermutet werden kann. Die Fahrerlaubnisbehörde hat daher ein besonderes Interesse an der Klärung dieses Sachverhalts.
Dies kann ein Abstinenznachweis alleine nicht leisten.
insgesamt ist es so, dass das Strafmaß für Vergehen wie Trunkenheit am Steuer und/oder Tempoüberschreitung sehr stark vom Einzelfall abhängt.