Derzeit ist kein Angriff Putins auf Deutschland oder das NATO-Bündnisgebiet zu befürchten. Durch die NATO-Sicherheitsarchitektur sind wir gut geschützt.
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Für seinen aggressiven Angriffskrieg muss Wladimir Putin zur Rechenschaft gezogen werden. Den Haag hat bereits Prüfungen eingeleitet.
Nach dem völkerstrafrechtlichen Weltrechtsprinzip können Kriegsverbrechen auch dann hier in Deutschland verfolgt werden, wenn es keinen Bezug zu Deutschland gibt – wenn also weder Täter noch Opfer Deutsche sind und auch der Tatort im Ausland liegt.
Ich bin sehr froh darüber, dass der Generalbundesanwalt gegen Putin wegen seiner Kriegsverbrechen in der Ukraine ermittelt.
Leider ist der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe das falsche Organ, um das Putin-Regime bei der Generalbundesanwaltschaft anzuzeigen.
Wie bereits aus den Medien bekannt, ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bereits wegen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine. Einschlägig ist hier das völkerrechtliche Strafrecht, welches der deutschen Justiz ermöglicht, Kriegsverbrechen auch in Deutschland zur Anzeige zu bringen, wenngleich es keinen direkten Bezug zu Deutschland gibt.