Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Energiepreispauschale setzt voraus, dass man in einem bestehenden Arbeitsverhältnis steht oder Lohnersatzleistungen empfängt (wie z.B. das auch von Ihnen genannte Krankengeld). Ist das nicht der Fall, so findet leider keine Auszahlung der Energiepreispauschale statt.
Eine Verlängerung der AKW's über die Wintermonate hinaus ist aus energiewirtschaftlichen Gründen absehbar nicht erforderlich.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen festgelegten Satz, der für Mietkosten erstattet wird. Dies wird kommunal festgelegt und hängt von den Bedingungen am lokalen Wohnungsmarkt (Miethöhe) ab. Beispielsweise werden in Halle (Saale) 335,50 Euro monatlich für einen Einpersonenhaushalt an Mietkosten übernommen, in München hingegen 688 Euro.
Als AfD sehen wir die WHO sehr kritisch und fordern eine Reform
Um Kitaplätze zu schaffen, ohne dabei die Qualität der Betreuungsangebote zu gefährden, müssen lang- und kurzfristige Maßnahmen umgesetzt werden.