Antwort 21.01.2025 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Jeder Mensch sollte so leben zu dürfen, wie er oder sie es für richtig empfindet.
Ziel ist es, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz 2023 im Deutschen Bundestag beschließen.
Die FDP hat immer gesagt, dass ein sofortiger Gas Boykott gegen Russland nicht möglich ist ohne immense wirtschaftliche Verluste in D.
mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wird die doppelte Staatsbürgerschaft für Alle ermöglicht.
Einzelfallbezogene Weisungsrechte der zuständigen Ministerinnen und Minister werden wir entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs anpassen.