Die Thüringer Mietpreisgrenzverordnung gilt seit dem 31.03.2016 und sollte ursprünglich bis zum 31.01.2021 gelten. Nun hat das Thüringer Kabinett aber beschlossen, diese auslaufende Regelung bis Ende 2025 zu verlängern.
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Uns ist bewusst, dass genesen nicht immer gesund heißt, eine SARS-CoV-2-Infektion auch bei mildem Krankheitslauf oder unbemerkter Infektion längerfristige gesundheitliche Folgen haben kann.
Geschuldet ist dies aber dem Umstand, dass bei der Frage, weshalb Vorruheständler keine EPP erhalten, derzeit noch alles im Fluss ist.
Die Entscheidung hierüber würde dann nach den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes fallen, nicht durch eine politische Entscheidung der Bundesregierung
Durch unsere Maßnahmen entlasten wir zielgerichtet wo es nötig ist
Im September 2020 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform des Dublin-II-Verfahrens vorgelegt. Die Verhandlungen darüber werden demnächst beginnen und wahrscheinlich bis zum Frühjahr 2024 abgeschlossen sein. Die Bundesregierung wird sich bei den Verhandlungen für eine solidarische Verteilung der Geflüchteten einsetzen.