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Der Rundfunkbeitrag ist nicht nur sach- und bedarfsgerecht, er sichert auch die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ist für die Demokratie und die demokratische Kultur in unserem Land unbedingt notwendig
Grundsätzlich muss man zur Thematik des von Ihnen beschriebenen Sachverhaltes zunächst klarstellen, dass es sich um ein kommunales Thema handelt und nicht um ein Landesthema
nach meinem Kenntnisstand können Landesbeamte pro Kind bis zu 20 Sonderurlaubstage geltend machen. Maximal 45 pro Jahr.
Aktuell haben wir uns im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes parlamentarisch intensiv mit Lösungsmöglichkeiten auseinandergesetzt.
Praxen erhalten im Rahmen des Konnektorwechsels eine Erstattungspauschale in Höhe von € 2.300, -, die von der jeweiligen KV ausbezahlt wird.