Antwort 30.08.2022 von Franziska Brantner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Ukraine hat ein nach der VN Charta in Artikel 51 verbrieftes Recht auf Selbstverteidigung.
Die Ukraine hat ein nach der VN Charta in Artikel 51 verbrieftes Recht auf Selbstverteidigung.
Wir stehen fest an der Seite der Ukraine, ihrer Bevölkerung und ihres in der UN-Charta verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung, Freiheit und Selbstbestimmung.
Ja, wir unterstützen die Ukraine bei ihrem Selbstverteidigungsrecht. Aber wir sorgen dafür, dass weder Deutschland noch die NATO selbst Kriegspartei wird.
Als Grüne setzen wir uns dafür ein, dass der öffentliche Dienst flexibler wird.
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft.
Gerne werden wir diesen wichtigen Punkt bei den anstehenden Beratungen einbringen.