Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung überlasse ich den zuständigen Gremien, und kommentiere die Entscheidungsmöglichkeiten nicht vorab.
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Bei Zweifeln am Wahlergebnis gibt es klare rechtliche Regelungen und Abläufe, die einzuhalten sind.
Die Überprüfung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl ist gesetzlich klar geregelt und liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses.
Ich gehe davon aus, dass der verantwortliche Wahlprüfungsausschuss sorgfältig und unabhängig den Wahlverlauf prüft - entsprechend der Grundordnung unseres demokratischen Rechtsstaats - und der Abschluss der Wahlprüfung zeitnah erfolgt
Es gilt also abzuwarten bis weitere Informationen vom Bundeswahlleiter und dem Wahlprüfungsausschuss an uns herangetragen werden. Der Ausschuss hat aber signalisiert, dass man den Wahleinspruch des BSW priorisieren werde.
Es ist gut, dass sich die Union endlich den Bedenken anschließt, die wir und unsere Justizministerin Stefanie Hubig von Anfang an hatten.