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Carsten Brodesser
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Frage von Wolfram S. •

Wie stehen Sie zu einer Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl 2025 angesichts des sehr knappen Wahlergebnisses für das BSW unterhalb der 5%-Marke (es fehlen ca. 9.500 Stimmen)

Sehr geehrter Herr Brodesser,

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben laut amtlichem Endergebnis 2.472.947 Bürgerinnen und Bürger für das Bündnis Sahra Wagenknecht gestimmt. Mit offiziell 4,981 Prozent der Zweitstimmen hat das BSW damit denkbar knapp den Einzug in den Bundestag verpasst. Es fehlten angeblich 9.529 Stimmen zum Überwinden der 5-Prozent-Hürde.

Wertet man die vereinzelten Neuauszählungen in einigen Wahllokalen aus, die nicht mit Unauffälligkeiten beim BSW in Verbindung stehen, legt unsere Analyse den Schluss nahe: Hochgerechnet auf die rund 95.000 Wahlbezirke in Deutschland ergäben sich allein daraus knapp 30.000 Stimmen und das BSW würde in den Bundestag einziehen. Deshalb haben wir Verfassungsbeschwerde eingelegt, eine offizielle Neuauszählung beantragt und eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundestag eingereicht.

Mich interessiert Ihre Meinung: Sind sie nicht auch aus Gründen der fairen Demokratien für eine Neuauszählung der BTW 2025?

Gruß Wolfram S.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

das BSW hat nach dem geltenden Bundestagswahl-Ergebnis knapp den Einzug in den Bundestag verpasst. Nur etwa 9500 Stimmen fehlten der Partei, um über die Fünf-Prozent-Hürde zu gelangen. Bei Zweifeln am Ergebnis gibt es klare rechtliche Regelungen und Abläufe, die nun laufen und denen ich nicht vorgreifen kann und möchte. 

Die Partei, aber auch Mitglieder und Wahlberechtigte hatten danach beim Bundesverfassungsgericht Klagen und Eilanträge eingelegt, um die Wahl neu auszuzählen. 

Doch das Gericht verwies zunächst auf die Zuständigkeit des Bundestages. Hier haben wir mit dem Wahlprüfungsausschuss auch ein entsprechendes Gremium für solche Fälle. Zuerst muss daher der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments über den Einspruch des BSW befinden. Erst danach ist der Rechtsweg nach Karlsruhe offen.

Diese Prüfung läuft derzeit noch. Bisher allerdings hat der Ausschuss noch keine Entscheidung getroffen, da derzeit die Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und der Landeswahlleitungen sowie die Erwiderung des BSW ausgewertet werden. Ein Zeitpunkt für eine mögliche Entscheidung steht noch nicht genau fest. Das Grundgesetz sieht dafür auch keine Frist vor; das Bundesverfassungsgericht spricht nur von einem "Zügigkeitsgebot". Der Ausschuss behandelt die Beschwerde des BSW danach aber "priorisiert". Allerdings sind insgesamt mehr als 1000 Einsprüche eingegangen und damit zu prüfen.

Die Bundeswahlleiterin hat aber darauf hingewiesen, dass die Eingaben des BSW schon vor der Feststellung des amtlichen Endergebnisses angemessen berücksichtigt worden seien.

Bei einer Ablehnung steht dem BSW allerdings noch die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht offen, wie sie dies auch schreiben. 

Dass die Wahlprüfung im Parlament länger dauert, ist übrigens nicht neu und um Legendenbildung vorzubeugen, auch nicht taktisch gegen den BSW gerichtet. So dauerte es nach der Bundestagswahl 2021 fast 14 Monate, bis der Wahlprüfungsausschuss – und danach das gesamte Parlament – die fehlerhafte Abstimmung in 455 Berliner Wahlbezirken für ungültig erklärte. Hier hatte unter anderem die Unionsfraktion gegen diese Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Wiederholungswahl fand dann sogar erst im Februar 2024 statt.

Von daher gilt es diese Entscheidungen abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Brodesser

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