die Sorgen vieler Rentner*innen angesichts der Preissteigerungen nehmen wir als Regierungskoalition sehr ernst. Niemand soll in Armut leben, obwohl sie oder er ein Leben lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat.
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Mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
In dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wurde auch eine Strompreisbremse beschlossen, welche ab Januar gelten soll. Sie soll genauso wie die Gaspreisbremse konzipiert sein, das bedeutet, dass 80 Prozent des Stromverbrauches aus dem Vorjahr auf 40 Cent gedeckelt werden
Stand heute hat die Bundesregierung für Flüssiggaskunden zumindest die Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent seit dem 1. Oktober 2022 festgelegt.
Eine vorherige Aufenthaltszeit oder Geburt in Deutschland (wie bei Ihrem Fall) erfüllt diese Voraussetzung nicht. Duldungszeiten fallen bisher auch nicht unter den rechtmäßigen Aufenthalt. Sie müssten wieder nach Deutschland ziehen und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!