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Frage von Claudia S. •

Selbstbestimmungsgesetz: Wie ist Ihre Meinung dazu?

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Eingabe zum Selbstbestimmungsrecht.

Künftig kann jeder beim Standesamt den Geschlechtseintrag und den Vornamen per Selbstauskunft anpassen lassen. Ich halte das für fragwürdig.

Die bisherige Regelung mit der Notwendigkeit der Vorlage eines psychologischen Gutachtens im Rahmen der Geschlechtsänderung abzuschaffen, ist meiner Meinung nach falsch.

Trans- und Intergeschlechtlichkeit ist tief in der Psyche der betroffenen Menschen verankert und das lässt sich auch anhand objektivierbarer Kriterien feststellen. Für die Probleme, die daraus entstehen, habe ich vollstes Verständnis.

Diese jetzt aber zu bagatellisieren und gänzlich auf unterstützende psychologische Gutachten zu verzichten - das halte ich für keine gute Idee.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Olav Gutting MdB

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