Ein Verdacht auf Straftaten, kann bei den Strafverfolgungsbehörden, insbesondere bei den Polizeidienststellen der Länder, zur Anzeige gebracht werden.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 02.02.2023 von Sebastian Fiedler SPD
Antwort 14.12.2022 von Kathrin Henneberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich werde weiter für rasche Emissionsreduktionen und Klimagerechtigkeit streiten und dafür meine aktuelle Position nutzen - ganz unermüdlich.
Antwort 16.12.2022 von Petra Nicolaisen CDU
CDU/CSU haben Entlastungsmaßnahmen gefordert. Für die genaue Ausgestaltung der geplanten Härtefallregelungen bleibt eine Bund-Länder-Vereinbarung abzuwarten.
Antwort 15.02.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wenn Sie Zeuge einer Straftat wurden, haben Sie das Recht, diese anzuzeigen. Sie können die Anzeige bei der Polizei stellen bzw. in besonders schweren Fällen direkt beim zuständigen Landeskriminalamt. Diese Möglichkeit steht allen Menschen in Deutschland offen.
Antwort 15.12.2022 von Hakan Demir SPD
Es ist möglich, Anträge zurückstellen zu lassen.
Antwort 13.03.2023 von Ska Keller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach unserem Kenntnisstand ist die Härtefallregelung für Heizöl und Pellets zwar beschlossen, aber die Umsetzung hakt noch.