
Erzielen die Abgeordneten neben ihrem Mandat weitere steuerpflichtige Einkünfte (beispielsweise durch eine Nebentätigkeit), so kann für diese eine entsprechende Energiepauschale ausgezahlt werden.
Erzielen die Abgeordneten neben ihrem Mandat weitere steuerpflichtige Einkünfte (beispielsweise durch eine Nebentätigkeit), so kann für diese eine entsprechende Energiepauschale ausgezahlt werden.
ie Energiepreispauschale, in Höhe von 300€ Brutto, fällt unter die Einkommenssteuerpflicht. Das bedeutet: je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt die Besteuerung der Pauschale aus.
bgeordnetenentschädigungen werden jedoch als sonstige Einkünfte eingestuft. Diese Gruppierung zählt nicht zur begünstigten Gruppe, weshalb Abgeordnete die Energiepreispauschale grundsätzlich nicht erhalten.
die Nebeneinkünfte von Abgeordneten sind steuerpflichtig und unterliegen damit auch der Einkommenssteuerpflicht, womit sie qualifiziert sind, die Energiepreispauschale über ihre Nebeneinkünfte geltend zu machen
Erzielen Abgeordnete neben ihrem Mandat weitere bestimmte steuerpflichtige Einkünfte, so kann für diese eine entsprechende Energiepauschale ausgezahlt werden.
Bezieht ein Arbeitnehmer ausschließlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arbeitgeber dennoch zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet, da ein gegenwärtiges erstes Arbeitsverhältnis besteht