Antwort 29.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Frühere Einträge wegen Verurteilungen aufgrund von cannabisbezogenen Delikten können aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Frühere Einträge wegen Verurteilungen aufgrund von cannabisbezogenen Delikten können aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Ich vertraue der Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Man hat keinen Einfluss darauf, wofür Steuergelder verwandt werden.
Nicht so einfach zu beantworten
Liebe Frau S., ich teile die tiefe Sorge angesichts der erstarkten Rechten. Die AFD ist »die größte Gefahr für unsere Demokratie« seit Gründung der BRD.
Einfach ein Verfahren anzustrengen und ein Scheitern einzukalkulieren, dient nicht der Demokratie.