Zu meinem großen Missfallen ist im Zuge der Abschaffung keine Übergangsregelung seitens des Gesetzgebers eingerichtet worden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Maßgeblich für die Prüfung und Entscheidung über den Einbürgerungsantrag ist das im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung geltende Recht
Die Änderung d. Staatsangehörigkeitsgesetzes ist vom Bundestag beschlossen. Gesetze treten nach Verkündung in Kraft; eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen
Ihre pauschale Aussage "Ziele seien erreicht worden" wird sicherlich dem umfangreichen Zwischenbericht nicht gerecht. Er umfasst auf fast 200 Seiten zahlreiche Daten und Fakten. Die werden gerade ausgewertet. Danach wird der Vorschlag der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen vorgelegt.
Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen
vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir die Gelegenheit gibt, einige Fakten bezüglich des Cannabisgesetzes darzulegen.