Wenn es darum geht, die Prüfung einer bestimmten Maßnahme zu erzwingen, gibt es einige Möglichkeiten via Petition oder Beschwerde beim Senat, Kommission oder Bundesregierung, Informieren und Lobbyarbeit via Abgeordneten (Europa und national) oder Verbänden, Einbeziehung der Europäischen Kommission und auch rechtliche Schritte
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Beihilfen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Grundsätzlich möchte ich keine Bewertung der persönlichen Lebensumstände von Geschäftsführer*innen öffentlicher Unternehmen vornehmen.
das Privatleben von Geschäftsführer*innen landeseigener Unternehmen kommentieren wird grundsätzlich nicht. Wir bewerten lediglich ihre Arbeit und die macht Frau Korbutt sehr gut. Ich bin sehr froh, dass der hvv so gut geführt wird.
Die Anstellungsverträge mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern und der Vorstände der Hamburger öffentlichen Unternehmen werden von den jeweiligen Aufsichtsräten geschlossen, in denen jeweils nur Vertreterinnen und Vertreter des Senats, nicht aber Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft vertreten sind.
Den Anstellungsvertrag kenne ich nicht - die Vertragsparteien werden diese Regelung vereinbart haben.