Es gibt inzwischen weltweit 15 Länder mit einem Selbstbestimmungsgesetz. In Argentinien bereits seit über 10 Jahren. Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode hat dabei gezeigt, dass schwerer Missbrauch einer Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag international nicht bekannt ist.
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Um Missbrauch zu verhindern, sieht das Gesetz eine einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen vor. Darüber hinaus soll eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen künftig durch eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt bewirkt werden können.
Sie können selbstverständlich nachfragen, wie der Stand der Dinge bei Ihrem Einbürgerungsantrag ist. Meistens werden aus Kapazitätsgründen aber keine Zwischenstände mitgeteilt.
Nach meiner Kenntnis finden Gespräche zwischen Vertretern von Kirchen, Bund und Ländern auf der Arbeitsebene statt
Sobald ein Grundsätzegesetz der Bundesebene vorliegt, sollte das Land mit den Kirchen in einen Dialog über die zeitnahe Ablösung der Staatskirchenleistungen eintreten.
Die klinische Wirksamkeit der „Abnehmspritze“ ist gegeben und deshalb kann sie als ein Teil eines ärztlich geleiteten Behandlungsplans genutzt werden.