Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.
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Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.
Die Prüfung eines AfD-Verbots ist angesichts der rechtsextremen Tendenzen und der Gefahr für die Demokratie richtig. Der Bürgerschaftsbeschluss ist richtig.
Entsprechende Forderungen an die Bundesregierung sind nicht bekannt.
Die Frage einer möglichen Auslieferung ukrainischer Fahnenflüchtiger richtet sich nach dem sog. Europäischen Auslieferungsabkommen (nebst Zusatzprotokollen).
Ukrainische Staatsangehörige haben grundsätzlich ohne Ansehen des Geschlechts bzw. ob eigentlich Kriegsdienst geleistet werden müsste, Schutz in Deutschland erhalten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag setzt sich dafür ein, dass alle Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg und seinen Folgen in der Europäischen Union Schutz suchen, diesen unkompliziert erhalten