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Das GKV-BStabG ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Ein allgemeines Tempolimit halte ich für richtig.
Die entsprechenden Zahlungen sind bei den Beschäftigten einschließlich Nachzahlungen seit April 2026 bereits angekommen.
bereits in der Vergangenheit habe ich mich gegen Vorschläge ausgesprochen, die aus meiner Sicht zu einer anlasslosen Massenüberwachung führen.
Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Im parlamentarischen Verfahren werden die unterschiedlichen Auswirkungen sorgfältig abgewogen.