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Frage von Felix S. •

Wäre es ohne eine Mehrheit das Dringlichkeitsverfahren zur Verlängerung der Chatkontrolle gekommen? Wenn man gegen diese Art der Kontrolle ist muss man dann auch hier dagegen stimmen?

Sie schreiben:

"In den vergangenen Tagen wurde vielfach behauptet, die Abstimmung am Dienstag habe bereits die Einführung einer Chatkontrolle bedeutet. Das ist nicht richtig. Am Dienstag wurde ausschließlich über das Dringlichkeitsverfahren abgestimmt. Die eigentliche inhaltliche Entscheidung fiel heute. Hintergrund war, dass nach dem Auslaufen der bisherigen Übergangsregelung eine rechtliche Lücke entstanden ist. Das ist Teil des EU-Gesetzgebungsverfahren zwischen Rat und Parlament."

https://manuela-ripa.eu/statement-zur-heutigen-abstimmung-ueber-die-verlaengerung-der-csam-uebergangsregelung/

Wäre eine rechtliche Lücke nicht besser als es zu ermöglichen im Eilverfahren die Chatkontrolle zu ermöglichen? Auch wenn Sie am Ende dagegen gestimmt haben, war es doch sehr wahrscheinlich, dass die Mehrheit nicht groß genug war das zu stoppen und die zuvor getätigte Abstimmung daher das Ergebnis erst möglich machte. Stimmt das und wenn ja, was lernen Sie daraus?

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