Antwort 25.11.2025 von Alexander Salomon BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Seit der BMG-Novelle 2015 gilt wieder eine Mitwirkungspflicht für Eigentümer/Wohnungsgeber; §19 Abs. 5 BMG regelt den Auskunftsanspruch. Für Einzelfälle Anwalt.
Seit der BMG-Novelle 2015 gilt wieder eine Mitwirkungspflicht für Eigentümer/Wohnungsgeber; §19 Abs. 5 BMG regelt den Auskunftsanspruch. Für Einzelfälle Anwalt.
Tierschutz braucht endlich Konsequenz statt schöner Worte.
https://pardok.parlament-berlin.de/
In Abwägung aller zeitlichen, bürokratischen und finanziellen Vor- und Nachteile halte ich das Vorgehen für nachvollziehbar und möchte daher an dieser Stelle so ehrlich sein, Ihnen auch keine Erstattung in Aussicht zu stellen.
Die Werte, für die ich stehe, sind mit den Positionen und dem Auftreten der AfD unvereinbar.
Die Bundesregierung ist sehr darauf bedacht, die Regulierung und bürokratische Lasten für kleine und kleinste Betriebe gering zu halten und auch weiter zu reduzieren.