Woran werden Sie erkennen, ob die Abschaffung der Angemessenheitsprüfung richtig war?
Sie vertreten die Auffassung, dass die Abschaffung der Angemessenheitsprüfung langfristig auch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorteilhaft sein werde.
An welchen konkreten, objektiv messbaren Kriterien werden Sie überprüfen, ob diese Einschätzung zutrifft? Werden Sie dabei beispielsweise Wartezeiten, das tatsächlich angebotene Therapievolumen, die Zahl der Praxen und angestellten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Entwicklung der Honorare der durchschnittlichen Honorierung je Therapieeinheit berücksichtigen?
Ab welchen Veränderungen würden Sie eine gesetzliche Korrektur für erforderlich halten?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Mit der Verabschiedung eines Gesetzes ist noch nicht automatisch bewiesen, dass jede einzelne Regelung sich in der Praxis bewähren wird. Gerade bei einer so weitreichenden Änderung wie der Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung halte ich es für selbstverständlich, die Auswirkungen sorgfältig zu beobachten und politisch zu bewerten.
Zunächst möchte ich allerdings eine Annahme Ihrer Frage etwas präzisieren. Ich vertrete nicht die Auffassung, dass die Abschaffung der Angemessenheitsprüfung langfristig automatisch Vorteile für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit sich bringen wird. Ich habe vielmehr wiederholt erläutert, warum Bundesregierung und Koalitionsfraktionen nach eingehender rechtlicher und gesundheitspolitischer Prüfung zu der Einschätzung gelangt sind, dass die bisherige Regelung nach der Rückführung der Psychotherapie in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) nicht mehr widerspruchsfrei zu diesem Vergütungssystem passt. Ob die vorgesehenen gesetzlichen Schutzmechanismen die bisherige Funktion der Angemessenheitsprüfung tatsächlich gleichwertig ersetzen, wird sich aus meiner Sicht erst in der praktischen Umsetzung zeigen.
In der öffentlichen Debatte wird immer wieder die Sorge geäußert, dass die Streichung der Angemessenheitsprüfung letztlich darauf abziele, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen abzusenken. Diese Einschätzung teile ich nicht. Die Koalitionsfraktionen haben die Angemessenheitsprüfung nicht abgeschafft, um niedrigere Honorare zu ermöglichen, sondern weil sie nach der Rückführung der Psychotherapie in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung aus ihrer Sicht nicht mehr widerspruchsfrei in dieses Vergütungssystem passte. Hinzu kommt, dass der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 gezeigt hat, dass auch unter Geltung der Angemessenheitsprüfung erhebliche Veränderungen der Bewertung psychotherapeutischer Leistungen beschlossen werden konnten. Allein das Bestehen der Angemessenheitsprüfung war also kein Garant dafür, dass Honorarabsenkungen ausgeschlossen waren. Entscheidend wird deshalb sein, ob die nun vorgesehenen gesetzlichen Schutzmechanismen ihren Zweck in der Versorgungspraxis tatsächlich erfüllen.
Deshalb halte ich es für wichtig, die Auswirkungen der Reform aufmerksam zu beobachten. Entscheidend wird sein, ob die mit dem Gesetz verfolgten Ziele tatsächlich erreicht werden. Dazu gehört insbesondere, dass das bislang für die Psychotherapie vorgesehene Vergütungsvolumen der psychotherapeutischen Versorgung erhalten bleibt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Praxen tragfähig bleiben und sich die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht verschlechtert. Dabei werden selbstverständlich auch Entwicklungen wie die Wartezeiten auf einen Therapieplatz, das tatsächlich angebotene Therapievolumen, die Zahl der vertragspsychotherapeutischen Praxen, die Beschäftigungssituation angestellter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Entwicklung der Honorare wichtige Anhaltspunkte sein. Keine dieser Kennzahlen für sich allein kann jedoch beantworten, ob die gesetzlichen Regelungen ihren Zweck erfüllen. Entscheidend ist vielmehr die Gesamtschau der Auswirkungen auf Versorgung und Vergütung. Politik muss Entwicklungen anhand belastbarer Daten bewerten und unterschiedliche Ursachen sorgfältig voneinander unterscheiden.
Die Reform wird ihre Bewährungsprobe in der Versorgungspraxis bestehen müssen. Deshalb halte ich es für wichtig, die Entwicklung in den kommenden Jahren aufmerksam zu begleiten und die Erfahrungen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ebenso wie die Versorgungssituation der Patientinnen und Patienten in die weitere gesundheitspolitische Bewertung einzubeziehen. Gerade kritische Nachfragen wie die Ihre tragen dazu bei, politische Entscheidungen auch nach ihrem Inkrafttreten weiter zu hinterfragen und an ihren tatsächlichen Auswirkungen zu messen. Dafür danke ich Ihnen.
Freundliche Grüße
Wiebke Esdar

