Woran werden Sie erkennen, ob die Abschaffung der Angemessenheitsprüfung richtig war?
Sie vertreten die Auffassung, dass die Abschaffung der Angemessenheitsprüfung langfristig auch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorteilhaft sein werde.
An welchen konkreten, objektiv messbaren Kriterien werden Sie überprüfen, ob diese Einschätzung zutrifft? Werden Sie dabei beispielsweise Wartezeiten, das tatsächlich angebotene Therapievolumen, die Zahl der Praxen und angestellten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Entwicklung der Honorare der durchschnittlichen Honorierung je Therapieeinheit berücksichtigen?
Ab welchen Veränderungen würden Sie eine gesetzliche Korrektur für erforderlich halten?

