Antwort 05.07.2024 von Hakan Demir SPD
Libyen würde nicht annähernd die menschenrechtlichen Anforderungen auch der neuen Regeln in der Asylverfahrensverordnung (und auch nicht die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention) erfüllen.
Libyen würde nicht annähernd die menschenrechtlichen Anforderungen auch der neuen Regeln in der Asylverfahrensverordnung (und auch nicht die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention) erfüllen.
Die Position der AfD zum Pflanzenschutz
Die Landesregierung hat verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage von Förderangeboten im Bereich der sozialen Wohnraumförderung eingeleitet.
Deutschland kann keine Lösung für das Nahostkonflikt vorgeben.
Die Rechtsposition der AfD wurde bestätigt.
Wir arbeiten weiterhin mit Nachdruck daran, dass sich die Zustände im LEA verbessern.