Die EU-Kommission prüft die vorliegenden, individuellen Beschwerden, es wurde aber kein beihilferechtliches Verfahren eingeleitet.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass ein Aufenthaltstitel gemäß § 51 Absatz 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz zurückgenommen werden kann, wenn ein Aufenthaltstitel etwa auf Grundlage falscher Angaben oder Urkunden erteilt wurde oder die Ausländerbehörde eine unzutreffende Entscheidung getroffen hat.
Seit dem 27.06. dürfen Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten annehmen.

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Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.
Wenn eine festzulegende Zahl von Menschen fordert, über eine Frage abstimmen zu können, dann sollten wir das ermöglichen. Dabei sollten dann aber die gleichen Regeln unserer Verfassung gelten, wie für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch.