
Das Offenbarungsverbot gilt hingegen in der Tat nicht für amtliche Register und Informationssysteme, in den in Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 SBGG aufgeführten Fällen.
Das Offenbarungsverbot gilt hingegen in der Tat nicht für amtliche Register und Informationssysteme, in den in Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 SBGG aufgeführten Fällen.
Der Entwurf der Bundesregierung für das Selbstbestimmungsgesetz hat Änderungen durch den Deutschen Bundestag erfahren und wurde an einigen Stellen entsprechend angepasst.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat im Sommer 2022 die Beobachtung der AfD aufgenommen, um aufzuklären, ob und inwieweit die AfD als Gesamtpartei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.
Prinzipiell kann ich Ihren Wunsch nach einer Prüfung eines Verbots der Partei AfD verstehen und nachvollziehen. Allerdings gilt es dabei zwei Punkte zu berücksichtigen.
Auch bei kritischer Betrachtung der Entwicklungen innerhalb der AfD sehe ich diese Voraussetzungen derzeit nicht gegeben
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung gehören zu den jedem von unserem Grundgesetz garantierten Rechten.