Frage von André W. • 28.08.2023

Antwort von Ekkehard Wysocki SPD • 30.08.2023
über ein Parteiverbot entscheidet in der Bundesrepublik das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages, Bundesrates oder der Bundesregierung.
über ein Parteiverbot entscheidet in der Bundesrepublik das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages, Bundesrates oder der Bundesregierung.
In einem demokratischen Rechtsstaat ist ein Parteiverbot aus guten Gründen an sehr hohe Hürden geknüpft.
Ich habe keine Petition zur Überprüfung der AfD unterstützt, weil ich meine Rolle als Abgeordnete anders einschätze. Ich unterstütze aber ein AfD-Verbotsverfahren.
Klar ist: Wir brauchen ein Familienrecht auf der Höhe unserer Zeit.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
Die Ermittlungen obliegen den Ermittlungsbehörden und der Rechtsprechung. Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen.