Denn das Beihilferecht der Beamten wird nicht durch ein Gesetz durch den Bundestag beschlossen.
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Antwort 11.09.2024 von Heike Baehrens SPD
Antwort 30.08.2024 von Lutz Richter BSW
Aus Ihrer Frage geht hervor, dass dies ein Thema für den Bundestag ist
Antwort 31.07.2024 von Matthias Lammert CDU
Dies ist im Ministergesetz des Landes Rheinland-Pfalz geregelt, auf Bundesebene besteht die Regelung „nur“ bis maximal zwei Jahre.

Antwort 06.08.2024 von Jörg Mumme Die Linke
Für die Regelungen im Straßenverkehr - also zur Straßenverkehrsordnung und den entsprechenden Zusatzbestimmungen (StVO, StVZO usw.) - also auch zum Thema Lichtsignalanlagen (LSA) sind zunächst der Gesetzgeber und die Straßenverkehrsbehörden zuständig
Antwort 29.07.2024 von Norbert Otto Mayer AfD
Anzeigen, die eine Restwartezeit bei Rot herunterzählen, halte ich für sinnvoll. Allerdings wird für Nachrüstung aktuell kein Geld der Kommunen übrig sein.
Antwort 02.08.2024 von Cornelia Knauth FDP
Da es sich bei Ihrer Frage um ein kommunales Anliegen handelt, wenden Sie sich diesbezüglich am besten an die Stadtverwaltung Ihres Wohnorts.