Die neue Regelung der Verlustverrechnungsbeschränkung ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Den Finanzinstituten wurde eine verlängerte Umsetzungsfrist eingeräumt, wonach eine Umsetzung erst bis zum 1. Januar 2022 erfolgen muss.
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Antwort 12.04.2024 von Kay Gottschalk AfD
Antwort 05.07.2024 von Frank Schäffler FDP
Ob es eine treibende Kraft in der damaligen Koalition in dieser Angelegenheit gab, kann ich nicht beurteilen
Antwort 17.04.2024 von Benjamin Raschke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Einen echten Paradigmenwechsel haben wir mit der Änderung des Hochschulgesetzes im März 2024 geschafft. Dies garantiert nun ein Recht auf ein tierversuchsfreies Studium.
Antwort 24.04.2024 von Thomas von Gizycki BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sie haben diese und ähnliche Fragen ebenfalls meinem Kollegen Benjamin Raschke gestellt. Für die Beantwortung Ihrer Frage möchte ich deshalb auf seine ausführlichen Antworten dazu verweisen.
Antwort 07.05.2024 von Clemens Rostock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es gab rechtliche Änderungen aufgrund von EU-Recht. Es bleibt allerdings bei Einzelfallentscheidungen.
Antwort 02.05.2024 von Anna Christmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vor dem Hintergrund dieser Ziele müssen Rüstungsexporte stets Einzelfallentscheidungen bleiben.