Berechtigte, die zum 31. Dezember 2023 Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten hatten, können wählen, ob sie Leistungen des Besitzstandes nach Kapitel 23 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) erhalten oder ob sie ins „neue Recht“ (Kapitel 1 bis 4 und 6 bis 22 SGB XIV) wechseln. Wie Sie zutreffend ausführen, ist bei einem Wechsel ins „neue Recht“ die Möglichkeit, eine Abfindung nach § 84 und § 86 SGB XIV zu erhalten, ausgeschlossen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Antwort 17.06.2024 von Hakan Demir SPD
Wenden Sie sich bei Fragen, die türkische Gesetze und Verfahren angehen, bitte an das zuständige türkische Konsulat.
Antwort 24.06.2024 von Christian Bernreiter CSU
Die Frage liegt nicht in meinem fachlichen Zuständigkeitsbereich und meinem politischen Schwerpunkt. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Kollegen.
Antwort 29.06.2024 von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktuell gibt es daher hierzu keine Bestrebungen. Gleichwohl werde ich mir die Angelegenheit anschauen.
Antwort 24.06.2024 von Edgar Franke SPD
Grundsätzlich erhalten Sie als E-Auto-Halter dafür mit der THG-Quoten-Prämie eine indirekte Förderung je Jahr.
Antwort 05.07.2024 von Stefan Wenzel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Einfuhr von Cannabis, zum Beispiel aus den Niederlanden, ist nicht erlaubt. Die Mitgliedschaft in einer Einbauvereinigung muss nicht zeitaufwändig sein.