Gestatten Sie mir aber noch einige inhaltliche Bemerkungen: es handelte sich um keine Abstimmung über den Pandemievertrag selbst, sondern es wurde über die Beschlussempfehlung zu einem Antrag der AfD u.a. zum WHO-Pandemievertrag abgestimmt.
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Die Aufforderung zur Ablehnung der Vertragswerke ist zwar richtig, doch dass die WHO weiter privat finanziert werden kann, ist eine der groben Schwachstellen.
Wir sind dagegen der Meinung, dass eine Weltgesundheitsorganisation unabhängig von privaten Interessen sein muss und damit ausschließlich öffentlich finanziert werden sollte. Leider waren die Mitglieder unserer Gruppe zum Zeitpunkt der Abstimmung in Wahlkampfveranstaltungen und anderen vorher zugesagten Terminen gebunden.
Das in der Praxis bereits vielfach praktizierte Wechselmodell, wonach beide Eltern die Kinder abwechselnd betreuen, soll in den Mittelpunkt gestellt und gesetzlich geregelt werden.
Das Wechselmodell, bei dem das Kind hälftig von beiden Elternteilen betreut wird, kann eine gute Lösung sein, sofern beide Eltern kooperationsfähig sind.
Dass der Chefankläger des IStGH jedoch auch Haftanträge gegen den israelischen Ministerpräsidenten und seinen Verteidigungsminister fordert, ist vollkommen unangemessen. Während die Hamas einen brutalen, völkerrechtswidrigen Kampf gegen den Staat Israel führt und das Ziel verfolgt, diesen von der Landkarte zu löschen, übt Israel sein legitimes Recht auf Selbstverteidigung aus.