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Wohngeld ist eine Leistung nach SGB I. Der Erhalt von Wohngeld ist zwar nicht explizit im Aufenthaltsgesetz in der Liste der unschädlichen öffentlichen Mittel aufgeführt. Es gibt aber Rechtsprechung dazu, dass der Bezug von Wohngeld dann nicht als Verstoß gegen die eigenständige Lebensunterhaltsicherung gilt, wenn der Lebensunterhalt auch ohne das Wohngeld bereits gesichert ist.
Die Bundesregierung hat ihr Versprechen nicht eingehalten.
Hunderttausende Wohnungen fehlen. Daher bräuchte es schnell ein Investitionsprogramm für den sozialen Wohnungsbau.
Sobald privater Wohnungsbau gefördert wird, muss es unbefristet einen Anteil Sozialwohnungen geben. Wenn der Staat Wohnungsbau betreibt, muss er ohnehin angemessene Mieten vereinbaren.
eine solche Wohnungsbauinitiative wäre angesichts circa 800.000 fehlenden Wohnungen in Deutschland dringend notwendig.