Eine Chatkontrolle – also die anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtsstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel (Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) hinaus.
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Was die Trilogverhandlungen zu einer verpflichtenden Chatkontrolle anbelangt: Für uns bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich.
Das Europaparlament hat die freiwilligen Chatkontrolle, die seit 2021 galt und im April 2026 auslief, bis April 2028 verlängert. Ziel ist es diese Übergangsregelung bis zur Erarbeitung eines finalen Gesetzes nutzen zu können, um vor allem den Kinderschutz aufrechtzuerhalten.
Eine anlasslose Chatkontrolle stellt einen weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre dar und wirft erhebliche verfassungs- und europarechtliche Fragen auf.
Für mich gilt grundsätzlich: Kinder bestmöglich zu schützen und schwere Straftaten konsequent zu verfolgen, ist eine zentrale Aufgabe des Staates.
Die BfDI hat nun die Möglichkeit, im Nachgang ihrer Kontrolle geeignete Maßnahmen anzuordnen, wenn dies zur Beseitigung eines erheblichen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften erforderlich ist.