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Carolin Wagner
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Frage von Joachim F. •

Guten Morgen Frau Wagner. Wie stehen Sie zur Chatkontrolle? Werden Sie diese aktiv verhindern?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Lassen Sie mich bitte zunächst feststellen, dass es zwingend notwendig ist, die Verbreitung von Kindesmissbrauchsmaterial im Netz effektiv und mit aller Konsequenz zu bekämpfen. Auf europäischer Ebene wird dazu seit einiger Zeit über ein umfassendes Gesetz beraten, um einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Die Verhandlungen sind auch deswegen schwierig, weil es eine rechtsstaatliche Lösung geben muss, die den grundrechtlich garamtierten Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellt und zugleich das ebenso verbürgte Recht der Vertraulichkeit der Kommunikation wahrt.

Bis eine solche dauerhafte Lösung beschlossen ist, hat eine Ausnahmeregelung von der europäischen ePrivacy-Richtlinie es Anbietern digitaler Kommunikationsdienste bisher erlaubt, private Kommunikation freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen. Diese Möglichkeit wurde nun verlängert.

Dabei hat das Parlament sich mit absoluter Mehrheit erneut dafür ausgesprochen, dass verschlüsselte Kommunikation nicht anzufassen ist und dass eine Umgehung oder ein Aufbrechen der Verschlüsselung ausgeschlossen bleiben muss. Diese Position hat sich nun auch der Rat angenommen und der Verlängerung der Interimslösung, wie vom Europäischen Parlament beschlossen, zugestimmt. 

Bei der Entscheidung des Europäischen Parlamentes ging es also noch nicht um die zu schaffende europäische gesetzliche Regelung und nicht um eine verpflichtende Chatkontrolle, hierzu laufen noch die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, den Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission. Das Europäische Parlament hat über die Verlängerung dieser Ausnahmeregelung entschieden. Diese Entscheidung sehe ich bei aller rechtsstaatlicher Kritik als notwendig an, da sie einen erheblichen Anteil an der Aufdeckung von strafbaren Handlungen geleistet hat. Die Abstimmung stärkt aber zugleich die Parlamentsposition zur permanenten Verordnung den Rücken und bekräftigt, dass es für eine Verpflichtung zum anlasslosen Scannen privater Kommunikation und zur Umgehung oder zum Aufbrechen der Verschlüsselung keine Mehrheit gibt. 

Diese Situation macht zugleich deutlich, dass sich das Europäische Parlament, die Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission jetzt dringend auf eine entsprechende gesetzliche Grundlage verständigen müssen, die beiden verfassungsrechtlichen Schutzgütern: den effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen und den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation.

Was die Trilogverhandlungen zu einer verpflichtenden Chatkontrolle anbelangt: Für uns bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich. Dort haben wir vereinbart, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen. Die Bundesregierung wird auf europäischer Ebene auf dieser Grundlage verhandeln. Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Der Staat darf Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft mitzulesen. Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen. Daher setzen wir uns in den Trilogverhandlungenauf europäischer Ebene gegen eine Verpflichtung zum anlasslosen Scannen von Kommunikationsinhalten und gegen das Aufbrechen oder Umgehen einer wirksamen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ein.

Mit besten Grüßen

Carolin Wagner

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