Kein Mensch darf zum Kriegsdienst gezwungen werden.
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Auch im Verteidigungsfall darf in Deutschland niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Andere Aufgaben darf der Staat dann aber auferlegen.
Der Dienst an der Waffe kann auch im Verteidigungsfall, nach Genehmigung des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung, verweigert werden.
Auch jede Ukrainerin und jeder Ukrainer und sicherlich auch viele Menschen in Russland wünschen sich nichts mehr als Frieden und Freiheit.
Ja. Ich bin der Überzeugung, Schwangerschaftsabbrüche müssen außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden. Deshalb habe ich den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs von Anfang an – als einer der Erstunterzeichnenden – unterstützt.
Für mich ist klar: Frauen sollten sich im Falle einer ungewollten Schwangerschaft für einen Abbruch entscheiden können und medizinisch gut versorgt werden, ohne durch Strafandrohung kriminalisiert zu werden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist immer eine sehr weitreichende persönliche und ethische Entscheidung, die sich mit Sicherheit keine Frau leicht macht. Sie sollte dafür weder stigmatisiert noch kriminalisiert werden.