Gleiche Antwort auf beide Fragen: Nach § 51 BPolG besteht nach einer rechtmäßigen Polizeikontrolle auch im Schadensfall kein Anspruch auf Schadensersatz.
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Auf beide Fragen gleiche Antwort: Eine Aufnahme des Aufopferungsanspruchs an dieser Stelle im BPolG halte ich für nicht geboten.
Deswegen befürworten wir auf Bundesebene die Einsetzung eines Bürgerrats, der seine Analysen, Kritiken und Empfehlungen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
Nein, das ist nicht möglich mit einer Aufenthaltsgewährung aus Härtefallgründen eingebürgert zu werden.
Es ist grundsätzlich herausfordernd, dass es in einer Demokratie immer notwendig sein wird und muss, Kompromisse mit anderen Parteien zu schließen, die in Sachfragen anderer Auffassung sein werden.
Der Grundrentenzuschlag soll zielgenau sein und sich am Bedarf ausrichten. Aus diesem Grund findet einmal jährlich eine Einkommensanrechnung statt, wodurch es zu einer Kürzung oder einem Wegfall des Zuschlags kommen kann.